Hausaufbahrungen in Münster– zu Hause trauern
Wer eine geliebte Person verliert, sollte sich Zeit zum Trauern nehmen. Viele Menschen wissen dabei nicht, dass Hausaufbahrungen möglich sind. Das Bestattungsgesetz besagt, dass Verstorbene nach dem Eintreten des Todes bis zu 36 Stunden in den eigenen Räumlichkeiten verbleiben dürfen. Das gilt auch, wenn der Tote im Pflegeheim oder im Krankenhaus verstorben ist. Es ist daher nicht zwingend notwendig, den Leichnam umgehend zu überführen.
Stattdessen eröffnen Sie sich selbst und anderen Angehörigen durch die Hausaufbahrung die Chance, sich in Ruhe zu verabschieden und dabei den Abschied wahrzunehmen und zu akzeptieren. Wir möchten Sie dabei respektvoll, gewissenhaft und umfassend unterstützen.
Abschied nehmen in gewohnter und heimischer Umgebung
Wir erfüllen Ihnen den Wunsch, zu Hause zu trauern und im Beisein des Verstorbenen für immer Abschied zu nehmen!
Es ist eine Schwellenzeit für die Gestorbenen, aber auch für die Hinterbliebenen. Wir ermutigen Sie dazu, die Zeit in Form einer Hausaufbahrung zu nutzen und frei nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Sie wollen mehr zum Thema Hausaufbahrung erfahren? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie ausführlich zu unseren Leistungen.
Wenn die Aufbahrung beispielsweise aus Platzgründen nicht zu Hause erfolgen kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer externen Aufbahrung an. Für weitere Informationen und falls Sie Fragen zu den Aufbahrungen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Rufen Sie uns einfach unter folgender Telefonnummer an: (0250) 198 59 26. Wir stehen Ihnen in der gesamten Zeit des Abschieds zur Seite und richten uns ganz nach Ihren Wünschen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Hausaufbahrung
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die viele Menschen im Zusammenhang mit der Hausaufbahrung oft beschäftigen:
Wie lange darf ein Leichnam zu Hause bleiben?
Je nach Bundesland kann eine verstorbene Person zwischen 24 und 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Anschließend ist eine Übergabe des Leichnams an einen Bestatter vorgeschrieben.
Was passiert bei einer Aufbahrung?
Bei einer Aufbahrung wird der Verstorbene auf einer Bahre, einer Liege oder in einem offenen oder geschlossenen Sarg für einen gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum zu Hause oder in den Abschiedsräumen eines Bestatters, Krematoriums, Pflegeheims, Krankenhauses oder Friedhofs für ein letztes Abschiednehmen platziert.
Kann ich mich zu Lebzeiten gegen eine Aufbahrung aussprechen?
Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags oder im Gespräch mit Ihren Angehörigen können Sie festhalten, dass Sie nach dem Tod keine Aufbahrung, sei es daheim oder in einem öffentlichen Abschiedsraum, wünschen.
- Hygienische und ästhetische Versorgung des Verstorbenen
- Einkleiden des Leichnams
- Aufbahrung auf einer Liege, einer Bahre oder in einem Sarg
- Anschließender Transport des Verstorbenen in unser Bestattungsunternehmen oder in das Krematorium